arbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
arbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten [30.01.2020 16:06] Raphael Wimmerarbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten [17.07.2020 12:50] Raphael Wimmer
Zeile 40: Zeile 40:
   * Die Arbeit muss hochschulöffentlich im Oberseminar vorgestellt werden können.   * Die Arbeit muss hochschulöffentlich im Oberseminar vorgestellt werden können.
   * Es wird erwartet, dass der Betreuer im Unternehmen an mindestens einem Oberseminarvortrag als Zuhörer teilnimmt.   * Es wird erwartet, dass der Betreuer im Unternehmen an mindestens einem Oberseminarvortrag als Zuhörer teilnimmt.
 +  * Alle als eigene Leistung in der Arbeit beschriebenen Artefakte (z.B. Quellcode, Gesprächsprotokolle, etc.) müssen den Gutachtern zur Verfügung gestellt werden. 
   * Der Hauptteil der Arbeit muss in der Regel öffentlich publizierbar sein. Ausnahmen von dieser Regel muss der Betreuer im Unternehmen explizit begründen und mit dem Betreuer an der Hochschule absprechen. Potentielle Geschäftsgeheimnisse personenbezogene Daten sollten in entsprechend gekennzeichneten Anhängen untergebracht werden, die dann zwar zur Bewertung der Arbeit herangezogen werden, aber nicht publiziert werden.   * Der Hauptteil der Arbeit muss in der Regel öffentlich publizierbar sein. Ausnahmen von dieser Regel muss der Betreuer im Unternehmen explizit begründen und mit dem Betreuer an der Hochschule absprechen. Potentielle Geschäftsgeheimnisse personenbezogene Daten sollten in entsprechend gekennzeichneten Anhängen untergebracht werden, die dann zwar zur Bewertung der Arbeit herangezogen werden, aber nicht publiziert werden.
   * Dem Lehrstuhl für Medieninformatik muss erlaubt sein, die Ergebnisse der Arbeit in wissenschaftlichen Publikationen und zur Öffentlichkeitsarbeit zu verwerten. Dies soll nur unter Rücksichtnahme auf berechtigte Geheimhaltungsbedürfnisse und ohne Nennung des Unternehmens (soweit nicht anders gewünscht) geschehen. Das Urheberrecht der Verfasser bleibt unberührt.   * Dem Lehrstuhl für Medieninformatik muss erlaubt sein, die Ergebnisse der Arbeit in wissenschaftlichen Publikationen und zur Öffentlichkeitsarbeit zu verwerten. Dies soll nur unter Rücksichtnahme auf berechtigte Geheimhaltungsbedürfnisse und ohne Nennung des Unternehmens (soweit nicht anders gewünscht) geschehen. Das Urheberrecht der Verfasser bleibt unberührt.
Zeile 241: Zeile 242:
 //(beantwortet am @@meta.date.format.d.m.Y@@ von @@meta.user.name@@)// //(beantwortet am @@meta.date.format.d.m.Y@@ von @@meta.user.name@@)//
 </pagemod> </pagemod>
 +
 +??? Darf ich meine Bachelorarbeit im ersten Master-Semester abgeben?
 +Ich möchte demnächst meine Bachelorarbeit schreiben und im kommenden Semester meinen Master beginnen. 
 +Ist es ein Problem, wenn Abgabe und/oder Antrittsvortrag der Bachelorarbeit ins nächste Semester (was dann evtl. das erste Mastersemester wäre) fallen würde?
 +!!! Prüfungsrechtlich ist es kein Problem, die Bachelorarbeit erst im ersten Mastersemester fertigzustellen (wenn Sie vorläufig zum Master Medieninformatik zugelassen sind). 
 +Sie müssen aber darauf achten, alle drei der folgenden Fristen einzuhalten:
 +
 +  - Höchststudiendauer Bachelor
 +  - Bearbeitungszeit Bachelorarbeit
 +  - Frist, bis zu der Sie das Bachelorzeugnis vorlegen müssen, wenn Sie vorläufig zum Master-Studium zugelassen wurden.
 +
 +Unserer Erfahrung nach ist es aber keine gute Idee, gleichzeitig eine Bachelorarbeit fertigzustellen und aufwendige Master-Lehrveranstaltungen zu besuchen. Regelmäßig leiden darunter sowohl Abschlussarbeit als auch Studienerfolg im Master.
 +
 +Wenn nur noch die Abgabe oder der Antrittsvortrag ins Master-Studium fallen, ist dagegen aber nichts einzuwenden.
 +
 +//(beantwortet am 30.01.2020 von Raphael Wimmer)//
 +