arbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten

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arbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten [30.01.2020 16:16] – Modified from the form at arbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten Raphael Wimmerarbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten [17.07.2020 12:50] Raphael Wimmer
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   * Die Arbeit muss hochschulöffentlich im Oberseminar vorgestellt werden können.   * Die Arbeit muss hochschulöffentlich im Oberseminar vorgestellt werden können.
   * Es wird erwartet, dass der Betreuer im Unternehmen an mindestens einem Oberseminarvortrag als Zuhörer teilnimmt.   * Es wird erwartet, dass der Betreuer im Unternehmen an mindestens einem Oberseminarvortrag als Zuhörer teilnimmt.
 +  * Alle als eigene Leistung in der Arbeit beschriebenen Artefakte (z.B. Quellcode, Gesprächsprotokolle, etc.) müssen den Gutachtern zur Verfügung gestellt werden. 
   * Der Hauptteil der Arbeit muss in der Regel öffentlich publizierbar sein. Ausnahmen von dieser Regel muss der Betreuer im Unternehmen explizit begründen und mit dem Betreuer an der Hochschule absprechen. Potentielle Geschäftsgeheimnisse personenbezogene Daten sollten in entsprechend gekennzeichneten Anhängen untergebracht werden, die dann zwar zur Bewertung der Arbeit herangezogen werden, aber nicht publiziert werden.   * Der Hauptteil der Arbeit muss in der Regel öffentlich publizierbar sein. Ausnahmen von dieser Regel muss der Betreuer im Unternehmen explizit begründen und mit dem Betreuer an der Hochschule absprechen. Potentielle Geschäftsgeheimnisse personenbezogene Daten sollten in entsprechend gekennzeichneten Anhängen untergebracht werden, die dann zwar zur Bewertung der Arbeit herangezogen werden, aber nicht publiziert werden.
   * Dem Lehrstuhl für Medieninformatik muss erlaubt sein, die Ergebnisse der Arbeit in wissenschaftlichen Publikationen und zur Öffentlichkeitsarbeit zu verwerten. Dies soll nur unter Rücksichtnahme auf berechtigte Geheimhaltungsbedürfnisse und ohne Nennung des Unternehmens (soweit nicht anders gewünscht) geschehen. Das Urheberrecht der Verfasser bleibt unberührt.   * Dem Lehrstuhl für Medieninformatik muss erlaubt sein, die Ergebnisse der Arbeit in wissenschaftlichen Publikationen und zur Öffentlichkeitsarbeit zu verwerten. Dies soll nur unter Rücksichtnahme auf berechtigte Geheimhaltungsbedürfnisse und ohne Nennung des Unternehmens (soweit nicht anders gewünscht) geschehen. Das Urheberrecht der Verfasser bleibt unberührt.