arbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
arbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten [30.01.2020 16:16] – Modified from the form at arbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten Raphael Wimmerarbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten [27.10.2020 08:46] Alexander Bazo
Zeile 40: Zeile 40:
   * Die Arbeit muss hochschulöffentlich im Oberseminar vorgestellt werden können.   * Die Arbeit muss hochschulöffentlich im Oberseminar vorgestellt werden können.
   * Es wird erwartet, dass der Betreuer im Unternehmen an mindestens einem Oberseminarvortrag als Zuhörer teilnimmt.   * Es wird erwartet, dass der Betreuer im Unternehmen an mindestens einem Oberseminarvortrag als Zuhörer teilnimmt.
 +  * Alle als eigene Leistung in der Arbeit beschriebenen Artefakte (z.B. Quellcode, Gesprächsprotokolle, etc.) müssen den Gutachtern zur Verfügung gestellt werden. 
   * Der Hauptteil der Arbeit muss in der Regel öffentlich publizierbar sein. Ausnahmen von dieser Regel muss der Betreuer im Unternehmen explizit begründen und mit dem Betreuer an der Hochschule absprechen. Potentielle Geschäftsgeheimnisse personenbezogene Daten sollten in entsprechend gekennzeichneten Anhängen untergebracht werden, die dann zwar zur Bewertung der Arbeit herangezogen werden, aber nicht publiziert werden.   * Der Hauptteil der Arbeit muss in der Regel öffentlich publizierbar sein. Ausnahmen von dieser Regel muss der Betreuer im Unternehmen explizit begründen und mit dem Betreuer an der Hochschule absprechen. Potentielle Geschäftsgeheimnisse personenbezogene Daten sollten in entsprechend gekennzeichneten Anhängen untergebracht werden, die dann zwar zur Bewertung der Arbeit herangezogen werden, aber nicht publiziert werden.
   * Dem Lehrstuhl für Medieninformatik muss erlaubt sein, die Ergebnisse der Arbeit in wissenschaftlichen Publikationen und zur Öffentlichkeitsarbeit zu verwerten. Dies soll nur unter Rücksichtnahme auf berechtigte Geheimhaltungsbedürfnisse und ohne Nennung des Unternehmens (soweit nicht anders gewünscht) geschehen. Das Urheberrecht der Verfasser bleibt unberührt.   * Dem Lehrstuhl für Medieninformatik muss erlaubt sein, die Ergebnisse der Arbeit in wissenschaftlichen Publikationen und zur Öffentlichkeitsarbeit zu verwerten. Dies soll nur unter Rücksichtnahme auf berechtigte Geheimhaltungsbedürfnisse und ohne Nennung des Unternehmens (soweit nicht anders gewünscht) geschehen. Das Urheberrecht der Verfasser bleibt unberührt.
Zeile 168: Zeile 169:
 Achten Sie darauf, dass die Arbeit alle [[arbeiten:ausarbeitung|formalen Anforderungen]] erfüllt.  Achten Sie darauf, dass die Arbeit alle [[arbeiten:ausarbeitung|formalen Anforderungen]] erfüllt. 
 Das Prüfungsamt archiviert ein Exemplar (der Bachelorarbeit) und leitet die beiden anderen Exemplare an die Gutachter weiter.  Das Prüfungsamt archiviert ein Exemplar (der Bachelorarbeit) und leitet die beiden anderen Exemplare an die Gutachter weiter. 
-**Der Betreuer erhält vom Prüfungsamt kein Exemplar der Abschlussarbeit, wenn er nicht auch Erst- oder Zweitgutachter ist. Schicken Sie ihm zeitgleich mit der Abgabe der physischen Exemplare eine digitale Version inklaller Anhänge per E-Mail.**+ 
 +**Am Abgabetag schicken Sie eine digitale Version der Verschriftlichung (PDF) an beide Gutacher*innen sowie Ihre bzwIhrenBetreuer*in. Sorgen Sie dafür, dass die Betreuer*innen auch Zugang zum digitalen Anhang der Arbeit erhalten. Das Prüfungsamt leitet die Arbeiten nur an die Gutacher*innen weiter.**
  
 **Achtung: Sie müssen immatrikuliert sein, wenn Sie die Arbeit abgeben.** **Achtung: Sie müssen immatrikuliert sein, wenn Sie die Arbeit abgeben.**