arbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten

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arbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten [27.10.2020 08:46] Alexander Bazoarbeiten:ablauf_von_abschlussarbeiten [06.11.2023 07:41] (aktuell) Raphael Wimmer
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 Falls Sie ein eigenes Thema vorschlagen wollen, oder eine externe Abschlussarbeit in Betracht ziehen, beachten Sie bitte außerdem die folgenden Anforderungen an eine Abschlussarbeit an unserem Lehrstuhl: Falls Sie ein eigenes Thema vorschlagen wollen, oder eine externe Abschlussarbeit in Betracht ziehen, beachten Sie bitte außerdem die folgenden Anforderungen an eine Abschlussarbeit an unserem Lehrstuhl:
-  * **Wissenschaftlicher Anspruch:** das Thema muss einen generalisierbaren Erkenntnisgewinn als Ziel haben, d.h. Ergebnisse, die auch für andere Wissenschaftler oder Entwickler interessant sind. Bei der Bearbeitung des Themas sollen Sie zeigen können, dass sie die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen. +  * **Wissenschaftlicher Anspruch:** das Thema muss einen generalisierbaren Erkenntnisgewinn als Ziel haben, d.h. Ergebnisse, die auch für andere Wissenschaftler oder Entwickler interessant sind. Bei der Bearbeitung des Themas sollen Sie zeigen können, dass Sie die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen. 
     * Bachelorarbeiten: praktischer oder wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn. Ein praktischer Erkenntnisgewinn kann auch entstehen, wenn Sie zeigen, wie ein technisches Problem  gelöst werden kann. Das Problem soll aber ein allgemeines Problem sein ("Annotieren von Bildern"), kein extrem spezifisches ("Implementieren eines Online-Shops für die XY GmbH").     * Bachelorarbeiten: praktischer oder wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn. Ein praktischer Erkenntnisgewinn kann auch entstehen, wenn Sie zeigen, wie ein technisches Problem  gelöst werden kann. Das Problem soll aber ein allgemeines Problem sein ("Annotieren von Bildern"), kein extrem spezifisches ("Implementieren eines Online-Shops für die XY GmbH").
     * Masterarbeiten: wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn. Rein praktische Themen entsprechen nicht dem Anspruch einer Masterarbeit.     * Masterarbeiten: wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn. Rein praktische Themen entsprechen nicht dem Anspruch einer Masterarbeit.
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   * Die Arbeit muss hochschulöffentlich im Oberseminar vorgestellt werden können.   * Die Arbeit muss hochschulöffentlich im Oberseminar vorgestellt werden können.
   * Es wird erwartet, dass der Betreuer im Unternehmen an mindestens einem Oberseminarvortrag als Zuhörer teilnimmt.   * Es wird erwartet, dass der Betreuer im Unternehmen an mindestens einem Oberseminarvortrag als Zuhörer teilnimmt.
-  * Alle als eigene Leistung in der Arbeit beschriebenen Artefakte (z.B. Quellcode, Gesprächsprotokolle, etc.) müssen den Gutachtern zur Verfügung gestellt werden. +  * Alle als eigene Leistung in der Arbeit beschriebenen Artefakte (z.B. Quellcode, Gesprächsprotokolle, etc.) müssen den Gutachtern zur Verfügung gestellt werden.
   * Der Hauptteil der Arbeit muss in der Regel öffentlich publizierbar sein. Ausnahmen von dieser Regel muss der Betreuer im Unternehmen explizit begründen und mit dem Betreuer an der Hochschule absprechen. Potentielle Geschäftsgeheimnisse personenbezogene Daten sollten in entsprechend gekennzeichneten Anhängen untergebracht werden, die dann zwar zur Bewertung der Arbeit herangezogen werden, aber nicht publiziert werden.   * Der Hauptteil der Arbeit muss in der Regel öffentlich publizierbar sein. Ausnahmen von dieser Regel muss der Betreuer im Unternehmen explizit begründen und mit dem Betreuer an der Hochschule absprechen. Potentielle Geschäftsgeheimnisse personenbezogene Daten sollten in entsprechend gekennzeichneten Anhängen untergebracht werden, die dann zwar zur Bewertung der Arbeit herangezogen werden, aber nicht publiziert werden.
   * Dem Lehrstuhl für Medieninformatik muss erlaubt sein, die Ergebnisse der Arbeit in wissenschaftlichen Publikationen und zur Öffentlichkeitsarbeit zu verwerten. Dies soll nur unter Rücksichtnahme auf berechtigte Geheimhaltungsbedürfnisse und ohne Nennung des Unternehmens (soweit nicht anders gewünscht) geschehen. Das Urheberrecht der Verfasser bleibt unberührt.   * Dem Lehrstuhl für Medieninformatik muss erlaubt sein, die Ergebnisse der Arbeit in wissenschaftlichen Publikationen und zur Öffentlichkeitsarbeit zu verwerten. Dies soll nur unter Rücksichtnahme auf berechtigte Geheimhaltungsbedürfnisse und ohne Nennung des Unternehmens (soweit nicht anders gewünscht) geschehen. Das Urheberrecht der Verfasser bleibt unberührt.
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   * Besprechen Sie ein Thema und einen Zeitplan mit einem Betreuer (s.o.). Der Betreuer teilt Ihnen außerdem mit, wer Erstgutachter der Arbeit sein wird.    * Besprechen Sie ein Thema und einen Zeitplan mit einem Betreuer (s.o.). Der Betreuer teilt Ihnen außerdem mit, wer Erstgutachter der Arbeit sein wird. 
   * Sie benötigen auch einen Zweitgutachter - in der Regel eine Professorin oder ein Professor aus dem gleichen Fachbereich. Besprechen Sie mit Ihrem Betreuer, welche Zweitgutachter in Frage kommen. Besuchen Sie dann die Sprechstunde des potentiellen Zweitgutachters und fragen Sie informell, ob sie/er sich dazu bereit erklären würde.   * Sie benötigen auch einen Zweitgutachter - in der Regel eine Professorin oder ein Professor aus dem gleichen Fachbereich. Besprechen Sie mit Ihrem Betreuer, welche Zweitgutachter in Frage kommen. Besuchen Sie dann die Sprechstunde des potentiellen Zweitgutachters und fragen Sie informell, ob sie/er sich dazu bereit erklären würde.
-  * Füllen Sie das Formular [[http://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsverwaltung/medien/geisteswissenschaften/bachelorarbeit_anm.pdf|"Antrag auf Zulassung zur B.A.-Arbeit"]] bzw. [[http://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsverwaltung/medien/geisteswissenschaften/maarbeit_anm_alle_pos.pdf|"Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit"]] aus und reichen Sie es beim Prüfungsamt Geisteswissenschaften ein. +  * Füllen Sie das Formular [[https://www.uni-regensburg.de/assets/studium/pruefungsverwaltung/geisteswissenschaften/Bachelorarbeit_Anm_01.pdf|"Antrag auf Zulassung zur B.A.-Arbeit"]] bzw. [[https://www.uni-regensburg.de/assets/studium/pruefungsverwaltung/geisteswissenschaften/MEI_Masterarbeit.pdf|"Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (Medieninformatik)"]] bzw. [[https://www.uni-regensburg.de/assets/studium/pruefungsverwaltung/geisteswissenschaften/DH_Masterarbeit.pdf|"Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (Digital Humanities)"]] aus und reichen Sie es beim Prüfungsamt Geisteswissenschaften ein. 
   * Laut Prüfungsordnung ist "Dem Antrag [...] ein kurzer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Darstellung des Studienverlaufs und eine Erklärung darüber beizufügen, ob der Kandidat bereits eine Bachelorprüfung im gewählten Bachelorfach endgültig nicht bestanden hat." Dies wird vom Prüfungsamt aber augenscheinlich nicht so eng gesehen.   * Laut Prüfungsordnung ist "Dem Antrag [...] ein kurzer Lebenslauf in deutscher Sprache mit Darstellung des Studienverlaufs und eine Erklärung darüber beizufügen, ob der Kandidat bereits eine Bachelorprüfung im gewählten Bachelorfach endgültig nicht bestanden hat." Dies wird vom Prüfungsamt aber augenscheinlich nicht so eng gesehen.
   * Das Prüfungsamt bittet den Erstgutachter, Thema sowie Bearbeitungsbeginn (Tag der Themenabsprache) mitzuteilen.   * Das Prüfungsamt bittet den Erstgutachter, Thema sowie Bearbeitungsbeginn (Tag der Themenabsprache) mitzuteilen.
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   * Das Thema wird formal erst nach der Anmeldung zur Abschlussarbeit durch den Erstgutachter vergeben.   * Das Thema wird formal erst nach der Anmeldung zur Abschlussarbeit durch den Erstgutachter vergeben.
  
-Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des [[http://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsverwaltung/geisteswissenschaften/index.html|Prüfungsamtes Geisteswissenschaften]].+Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des [[https://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsverwaltung/geisteswissenschaften/index.html|Prüfungsamtes Geisteswissenschaften]].
  
 ===== Fristen===== ===== Fristen=====
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 Verwenden Sie die [Formatvorlage des Lehrstuhls](https://github.com/UniRegensburg/mi-document-templates) und beachten Sie die Hinweise und Vorgaben in der Formatvorlage. Verwenden Sie die [Formatvorlage des Lehrstuhls](https://github.com/UniRegensburg/mi-document-templates) und beachten Sie die Hinweise und Vorgaben in der Formatvorlage.
 +
 +Wir haben auf einer separaten Seite ein paar [konkrete Tipps](tips) zusammengestellt.
  
 ===== Abgabe der Arbeit ===== ===== Abgabe der Arbeit =====
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 Das Prüfungsamt archiviert ein Exemplar (der Bachelorarbeit) und leitet die beiden anderen Exemplare an die Gutachter weiter.  Das Prüfungsamt archiviert ein Exemplar (der Bachelorarbeit) und leitet die beiden anderen Exemplare an die Gutachter weiter. 
  
-**Am Abgabetag schicken Sie eine digitale Version der Verschriftlichung (PDF) an beide Gutacher*innen sowie Ihre bzwIhrenBetreuer*in. Sorgen Sie dafür, dass die Betreuer*innen auch Zugang zum digitalen Anhang der Arbeit erhalten. Das Prüfungsamt leitet die Arbeiten nur an die Gutacher*innen weiter.**+**Zusätzlich zur Abgabe Ihrer Arbeit im Prüfungsamt, lassen Sie uns diese bitte auch direkt als digitale Version zukommen:** Am Abgabetag schicken Sie die Verschriftlichung (PDF) per E-Mail an beide GutacherInnen, das Sekretariat der Medieninformatik (susanne.klinger@ur.de) und alle BetreuerInnen. Sorgen Sie dabei auch dafür, dass die GutacherInnen und BetreuerInnen Zugang zum digitalen Anhang der Arbeit erhalten. **Überschreitet der digitale Anhang eine Gesamtgröße von 20 MB, hängen Sie diesen bitte nicht direkt an die E-Mai an.** Lassen Sie uns stattdessen über die E-Mail einen Downloadlink zukommen, über den wir den gesamten digitalen Anhang der Arbeit bis mindestens drei Monate nach Abgabe herunterladen können.
  
 **Achtung: Sie müssen immatrikuliert sein, wenn Sie die Arbeit abgeben.** **Achtung: Sie müssen immatrikuliert sein, wenn Sie die Arbeit abgeben.**
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 Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung darüber, wenn die Note in FlexNow eingetragen worden ist.  Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung darüber, wenn die Note in FlexNow eingetragen worden ist. 
 Sie können (und sollten) jederzeit die Gutachten zu Ihrer Abschlussarbeit einsehen. Wenden Sie sich dazu an das Sekretariat Medieninformatik. Sie können (und sollten) jederzeit die Gutachten zu Ihrer Abschlussarbeit einsehen. Wenden Sie sich dazu an das Sekretariat Medieninformatik.
 +
 +→ [Beispiele für Gutachten und häufig monierte Schwächen der Arbeit](beispielgutachten).
  
 Anschließend können Sie die Ausfertigung Ihres Zeugnisses (BA und MA) schriftlich beantragen. Verwenden Sie dazu das Formular, dass Sie bei den [[http://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsverwaltung/geisteswissenschaften/antraege/index.html|allgemeine Anträge des Prüfungsamt]] finden. Bitte beachten Sie: Sobald Sie die Ausfertigung des Zeugnisses beantragt haben, können im jeweiligen Studiengang keine Prüfungsleistungen mehr nachgetragen oder umgebucht werden. Anschließend können Sie die Ausfertigung Ihres Zeugnisses (BA und MA) schriftlich beantragen. Verwenden Sie dazu das Formular, dass Sie bei den [[http://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsverwaltung/geisteswissenschaften/antraege/index.html|allgemeine Anträge des Prüfungsamt]] finden. Bitte beachten Sie: Sobald Sie die Ausfertigung des Zeugnisses beantragt haben, können im jeweiligen Studiengang keine Prüfungsleistungen mehr nachgetragen oder umgebucht werden.
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 ==== Bachelorarbeiten ==== ==== Bachelorarbeiten ====
  
-* Prof. Dr. Christian Wolff+* Dr. Johanna Bogon 
 +* Prof. Dr. David Elsweiler
 * Prof. Dr. Niels Henze * Prof. Dr. Niels Henze
 +* Prof. Dr. Udo Kruschwitz
 * Prof. Dr. Bernd Ludwig * Prof. Dr. Bernd Ludwig
 * apl. Prof. Dr. Jürgen Reischer * apl. Prof. Dr. Jürgen Reischer
-* Prof. Dr. David Elsweiler 
 * Dr. Raphael Wimmer * Dr. Raphael Wimmer
 +* Prof. Dr. Christian Wolff
  
 ==== Masterarbeiten ==== ==== Masterarbeiten ====
  
-* Prof. Dr. Christian Wolff 
 * Prof. Dr. Niels Henze * Prof. Dr. Niels Henze
 * Prof. Dr. Bernd Ludwig * Prof. Dr. Bernd Ludwig
 * apl. Prof. Dr. Jürgen Reischer * apl. Prof. Dr. Jürgen Reischer
 * Dr. Raphael Wimmer (nur bei von ihm betreuten Arbeiten) * Dr. Raphael Wimmer (nur bei von ihm betreuten Arbeiten)
 +* Prof. Dr. Christian Wolff
 +
 +Weitere Gutachterinnen aus anderen Fächern können ebenfalls in Frage kommen.
  
 <ifauth @mi-staff> <ifauth @mi-staff>