Inhaltsverzeichnis

Ablauf von Abschlussarbeiten

Wie entstehen Themen?

Das Thema für die eigene Abschlussarbeit kann auf verschiedene Arten zustandekommen:

Auswahl eines Themas

Falls Sie ein Thema aus der Liste des Lehrstuhls auswählen wollen, sollten Sie sich genau über die erwarteten Vorkenntnisse informieren. Zwar sind diese Vorkenntnisse manchmal nicht zwingend notwendig, aber Sie werden sich deutlich schwerer bei der Bearbeitung tun, wenn Sie die benötigten Kenntnisse während der Bearbeitung der Abschlussarbeit erlernen müssen.

Falls Sie ein eigenes Thema vorschlagen wollen, oder eine externe Abschlussarbeit in Betracht ziehen, beachten Sie bitte außerdem die folgenden Anforderungen an eine Abschlussarbeit an unserem Lehrstuhl:

Vereinbaren des Themas

Falls Sie sich für ein Thema aus der Liste des Lehrstuhls interessieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Betreuer und fragen Sie nach, ob das Thema noch zu vergeben ist. Geben Sie am Besten auch an, welche Vorkenntnisse Sie besitzen. Falls Sie Fragen zu einem Thema haben, sollten Sie diese auch gleich in der E-Mail stellen.

Falls Sie ein eigenes Thema vorschlagen wollen, müssen Sie versuchen, einen Betreuer am Lehrstuhl zu finden, der sich für das Thema interessiert. Sehen Sie z.B. auf den Homepages der einzelnen Mitarbeiter nach, ob was ihr Forschungsschwerpunkt ist. Kontaktieren Sie einen potentiellen Betreuer am Besten per E-Mail und beschreiben Sie das vorgeschlagene Thema möglichst konkret.

Anforderungen für externe Arbeiten bei einem Unternehmen

Neben den hier beschriebenen allgemeinen Anforderungen an eine Abschlussarbeit gelten für externe Abschlussarbeiten, die bei einer Firma durchgeführt werden, folgende weitere Anforderungen:

Geheimhaltungserklärungen oder andere Vereinbarungen, die diesen Anforderungen entgegenstehen, werden nicht akzeptiert.

Dokumentation des Themas im Wiki

Bevor Sie sich für eine Abschlussarbeit anmelden, muss das Thema schon im Wiki eingetragen sein.

a) wenn das Thema schon in der Themenliste aufgeführt ist, muss Ihr Betreuer nur noch Sie als Bearbeiter eintragen b) ansonsten legt Ihr Betreuer am Lehrstuhl eine Seite mit den notwendigen Informationen an. c) wenn Sie (in Ausnahmefällen) keinen Betreuer direkt am Lehrstuhl haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Betreuer des Oberseminars mit der Bitte, die Seite anzulegen.

Für das Anlegen eines neuen Themas im Wiki benötigen wir folgende Informationen:

Außerdem benötigen wir kurze Beschreibungen zu folgenden Punkten. Orientieren Sie sich dabei an den bereits ausgeschriebenen Themen.

Ablauf einer Abschlussarbeit

Die Bearbeitungszeit beginnt mit der offiziellen Themenvergabe durch den Erstgutachter (siehe unten). Eine Bachelorarbeit muss innerhalb von 2 Monaten nach Anmeldung abgegeben werden. Eine Masterarbeit muss innerhalb von 5 Monaten nach Anmeldung abgegeben werden. In der Regel haben Sie vor der offiziellen Anmeldung der Arbeit aber etwas „Einlesezeit“, die Sie nutzen können um sich mit dem Thema und benötigten Werkzeugen vertraut zu machen.

Je nach Themenstellung treffen Sie sich mehr oder weniger regelmäßig mit dem Betreuer um den Fortschritt der Arbeit zu besprechen. Generell ist es Ihre Aufgabe, potentielle Probleme selbständig zu erkennen und mit dem Betreuer zu besprechen. Auch wenn alles nach Plan läuft, empfiehlt es sich, den Betreuer regelmäßig über den Verlauf zu informieren. Falls Sie sich nicht regelmäßig mit dem Betreuer treffen, kann dies z.B. auch durch eine wöchentliche E-Mail passieren.

Wir erwarten, dass Sie in dem Semester, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben regelmäßig das Oberseminar besuchen. Dort stellen Sie und Ihre Kommilitonen ihre Themen vor. Sie bekommen dadurch einen guten Überblick über die Forschungsthemen des Lehrstuhls und können Anregungen für die Gestaltung Ihrer eigenen Arbeit und Ihrer Oberseminar-Vorträge mitnehmen.

Antritts- und/oder Abschlussvortrag

Wenn Sie eine Bachelorarbeit oder Masterarbeit am Lehrstuhl für Medieninformatik schreiben, müssen Sie Ihr Thema in einem Antrittsvortrag im Oberseminar vorstellen. Der Antrittsvortrag sollte dann stattfinden, wenn Sie einen konkreten Plan für die Bearbeitung des Themas haben. Besprechen Sie dazu Inhalt und Termin des Vortrags mit Ihrem Betreuer. Achtung: einen Termin erhalten Sie nur, wenn Ihr Thema einen Eintrag im Wiki hat. Ihr Betreuer muss diesen Eintrag anlegen, bevor Sie Ihre Arbeit anmelden oder einen Vortragstermin erhalten können. Anschließend kontaktieren Sie den Betreuer des Oberseminars (siehe LSF) und bitten um Reservierung des Termins. Leiten Sie die Antwort ggf. auch an Ihren Betreuer weiter.

Auch wenn Sie eine Abschlussarbeit an einem anderen Lehrstuhl schreiben, müssen Sie auf jeden Fall Antritts- bzw. Abschlussvortrag im Oberseminar der Medieninformatik halten. Sie können natürlich zusätzlich auch im Oberseminar des anderen Lehrstuhls einen Vortrag halten.

Bei einer Masterarbeit halten Sie kurz vor oder nach Abschluss der Arbeit auch noch einen Abschlussvortrag im Oberseminar. Dieser Vortrag ist in der Modulbeschreibung explizit vorgeschrieben. Wichtig: Sie müssen sich daher für den Abschlussvortrag in FlexNow anmelden. Dass und wann der Vortrag stattgefunden hat, wird dann vom Sekretariat in FlexNow dokumentiert.

Achtung: da Sie mit dem Abschlussvortrag eine Studienleistung erbringen, müssen Sie diesen halten, solange Sie noch immatrikuliert sind.

Zeitlicher Umfang der Vorträge

Antrittsvortrag Abschlussvortrag
Bachelorarbeit 10 Minuten (keiner)
Masterarbeit 15 Minuten 20 Minuten

Gestaltung des Vortrags

Es ist Ihnen freigestellt, welche Folienvorlage Sie für die Vorträge verwenden. In der ersten Sitzung des Oberseminars in jedem Semester erhalten Sie Tipps und Hinweise zu den Vorträgen. Die Foliensätze dazu können und sollten Sie in GRIPS herunterladen.

Anmelden der Arbeit

Das Verfahren zur Anmeldung einer Bachelorarbeit oder Masterarbeit richtet sich nach den Regelungen der aktuell gültigen Prüfungsordnung. Der generelle Ablauf ist folgender (ohne Anspruch auf rechtliche Korrektheit - bitte konsultieren Sie die Prüfungsordnung).

Zulassungsvoraussetzungen Bachelorarbeit

Zulassungsvoraussetzungen Masterarbeit

Ablauf Anmeldung

Fristen

Laut Prüfungsordnung (Bachelor):

Stellt ein Studierender aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht so rechtzeitig einen ordnungsgemäßen Antrag auf Vergabe des Themas der Bachelorarbeit, dass er diese bis zum Ende des achten Fachsemesters eingereicht hat, gilt die Arbeit als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Wird die Arbeit nicht bis zum Ende des neunten Fachsemesters eingereicht, gilt die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden.

Ähnliches gilt für die Masterarbeit.

Schreiben der Arbeit

Es empfiehlt sich, frühzeitig und parallel während der Bearbeitungszeit mit dem Schreiben der Ausarbeitung zu beginnen. Bei einer Bachelorarbeit sollten Sie sich mindestens zwei Wochen Zeit am Ende für das Schreiben reservieren. Bei einer Masterarbeit sollten Sie sich mindestens vier Wochen Zeit am Ende für das Schreiben reservieren.

Verwenden Sie die Formatvorlage des Lehrstuhls und beachten Sie die Hinweise und Vorgaben in der Formatvorlage.

Wir haben auf einer separaten Seite ein paar konkrete Tipps zusammengestellt.

Abgabe der Arbeit

Sie müssen die Arbeit vor Ablauf der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt Geisteswissenschaften abgeben:

Auch wenn dies nicht explizit in der Prüfungsordnung gefordert wird, bitten wir ausdrücklich darum, jeder Arbeit eine CD mit einer digitalen Version inkl. aller Anhänge und Rohdaten beizulegen.

Achten Sie darauf, dass die Arbeit alle formalen Anforderungen erfüllt. Das Prüfungsamt archiviert ein Exemplar (der Bachelorarbeit) und leitet die beiden anderen Exemplare an die Gutachter weiter.

Zusätzlich zur Abgabe Ihrer Arbeit im Prüfungsamt, lassen Sie uns diese bitte auch direkt als digitale Version zukommen: Am Abgabetag schicken Sie die Verschriftlichung (PDF) per E-Mail an beide GutacherInnen, das Sekretariat der Medieninformatik (susanne.klinger@ur.de) und alle BetreuerInnen. Sorgen Sie dabei auch dafür, dass die GutacherInnen und BetreuerInnen Zugang zum digitalen Anhang der Arbeit erhalten. Überschreitet der digitale Anhang eine Gesamtgröße von 20 MB, hängen Sie diesen bitte nicht direkt an die E-Mai an. Lassen Sie uns stattdessen über die E-Mail einen Downloadlink zukommen, über den wir den gesamten digitalen Anhang der Arbeit bis mindestens drei Monate nach Abgabe herunterladen können.

Achtung: Sie müssen immatrikuliert sein, wenn Sie die Arbeit abgeben.

Bewertung der Arbeit

Die Abschlussarbeit wird in der Regel innerhalb von zwei (BA) bzw. drei (MA) Monaten von Erst- und Zweitgutachter bewertet. Diese beziehen dabei auch die Einschätzung des Betreuers mit ein. Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung darüber, wenn die Note in FlexNow eingetragen worden ist. Sie können (und sollten) jederzeit die Gutachten zu Ihrer Abschlussarbeit einsehen. Wenden Sie sich dazu an das Sekretariat Medieninformatik.

Beispiele für Gutachten und häufig monierte Schwächen der Arbeit.

Anschließend können Sie die Ausfertigung Ihres Zeugnisses (BA und MA) schriftlich beantragen. Verwenden Sie dazu das Formular, dass Sie bei den allgemeine Anträge des Prüfungsamt finden. Bitte beachten Sie: Sobald Sie die Ausfertigung des Zeugnisses beantragt haben, können im jeweiligen Studiengang keine Prüfungsleistungen mehr nachgetragen oder umgebucht werden.

Gutachter

Als Erst- und Zweitgutachter sind zugelassen:

Bachelorarbeiten

Masterarbeiten

Weitere Gutachterinnen aus anderen Fächern können ebenfalls in Frage kommen.

Spezielle Fragen und Antworten

Es wird nicht gewährleistet, dass die unten gemachten Aussagen aktuell sind oder alle Sonderfälle abdecken. Bitte beachten Sie die Prüfungsordnung.

Ich möchte demnächst meine Bachelorarbeit schreiben und im kommenden Semester meinen Master beginnen. Ist es ein Problem, wenn Abgabe und/oder Antrittsvortrag der Bachelorarbeit ins nächste Semester (was dann evtl. das erste Mastersemester wäre) fallen würde?

Prüfungsrechtlich ist es kein Problem, die Bachelorarbeit erst im ersten Mastersemester fertigzustellen (wenn Sie vorläufig zum Master Medieninformatik zugelassen sind). Sie müssen aber darauf achten, alle drei der folgenden Fristen einzuhalten:

  • Höchststudiendauer Bachelor
  • Bearbeitungszeit Bachelorarbeit
  • Frist, bis zu der Sie das Bachelorzeugnis vorlegen müssen, wenn Sie vorläufig zum Master-Studium zugelassen wurden.

Unserer Erfahrung nach ist es aber keine gute Idee, gleichzeitig eine Bachelorarbeit fertigzustellen und aufwendige Master-Lehrveranstaltungen zu besuchen. Regelmäßig leiden darunter sowohl Abschlussarbeit als auch Studienerfolg im Master.

Wenn nur noch die Abgabe oder der Antrittsvortrag ins Master-Studium fallen, ist dagegen aber nichts einzuwenden.

(beantwortet am 30.01.2020 von Raphael Wimmer)