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FAQ

Bitte beachten Sie, dass wir hier nur allgemeine, unverbindliche Informationen geben. Rechtsverbindlich sind nur die Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge bzw. offizielle Mitteilungen der Prüfungsausschüsse. Allgemeine Informationen zu Studiengängen, Inhalten und Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website des Lehrstuhls für Medieninformatik.

Generell können Sie gerne in Vorlesungen hineinschnuppern, auch wenn Sie nicht immatrikuliert sind. Übungen, Seminare und Praktika sind meist zulassungsbeschränkt und stehen in der Regel nur immatrikulierten und angemeldeten Studierenden offen.

Wenn Sie Leistungsnachweise erwerben wollen, ohne schon im Bachelor/Master Medieninformatik immatrikuliert zu sein - z.B., weil Sie Auflagen für das Master-Studium schon vorab erfüllen wollen (siehe FAQ-Eintrag) - so müssen Sie

  • als Gasthörer eingeschrieben sein und mit den Dozenten eine gesonderte Vereinbarung zur Dokumentation der Teilnahme treffen, oder
  • in einem anderen Studiengang immatrikuliert sein und mit den Dozenten vereinbaren, dass die Lehrveranstaltung/Prüfung für Ihren Freien Wahlbereich freigegeben wird.

(beantwortet am 20.07.2016 von Raphael Wimmer)

Nach §4 der Master-Prüfungsordnung müssen nachgewiesen werden:

  • ein Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss im Umfang von 180 LP mit der Durchschnittsnote von mindestens „gut“ (2,5) a) im Fach Medieninformatik oder b) in einem verwandten Fach, insbesondere Informationswissenschaft, Informatik und Wirtschaftsinformatik
  • Kenntnisse in den Bereichen a) praktische Informatik im Umfang von 12 LP, b) Media Engineering / Medientechnologie im Umfang von 12 LP c) Usability Engineering im Umfang von 8 LP

Falls Sie sich derzeit noch im Studium befinden, gelten die folgenden Kriterien:

  • Mindestens 150 LP müssen vorliegen
  • Durchschnittsnote aller bisher erbrachten Prüfungsleistungen: 2,8 oder besser

Falls Sie die Kenntnisse In Media Engineering und Usability Engineering (z.B. als Wirtschaftsinformatiker) nicht in vollem Umfang mitbringen, können Sie unter der Auflage zugelassen werden, entsprechende Kurse aus dem Bachelor-Studiengang Medieninformatik innerhalb von zwei Semestern nachzuholen.

In der Regel sind dies die folgenden Kurse (im Einzelfall auch mehr oder weniger):

  • Media Engineering: VL + Ü Multimedia Technology (immer im Wintersemester angeboten)
  • Usability Engineering: VL + Ü Grundlagen Human-Computer Interaction (immer im Sommersemester angeboten) und VL + Ü Usability Engineering (momentan noch jedes Semester angeboten, Grundlagen HCI als Voraussetzung).

Jede Zulassung zum Master-Studium ist eine Einzelfallentscheidung.

(beantwortet am 20.07.2016 von Raphael Wimmer)